Für Jugendämter

Fachpflegefamilien für jüngere Geschwister/ Kinder

nach § 33.2 SGB VIII


Kinder mit besonderen biografischen Belastungen und einem erhöhten pädagogischem Betreuungsbedarf benötigen eine intensive Zuwendung und eine individuelle Förderung, um ihr Entwicklungspotenzial bestmöglich entfalten zu können.

Aus dem Grund verfügt mindestens ein Elternteil unserer Fachpflegefamilien über eine pädagogische, kinderpflegerische, kindermedizinische oder kinderpsychologische Ausbildung und kann eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen.

Unsere IPLG`s (individualpädagogische Lebensgemeinschaften) nehmen Geschwisterkinder bis zu einem Aufnahmealter von ca. 12 Jahren auf Dauer bei sich zuhause auf. In Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einzel- Belegung möglich.

Gleichzeitig ist es uns, in Zeiten schwieriger kommunaler Haushaltslagen, Pflicht und Herausforderung zugleich, Ihnen ein attraktives und individualpädagogisches Leistungspaket zu schnüren. Dabei orientieren wir uns an den § 34 SGB VIII Hilfemaßnahmen.

Kontakt 

Kindeswohl.NRW
Jugendhilfeträger & Pflegekinderdienst 

Inhaberin 
Katrin Liakakis
Homertstr. 3
51647 Gummersbach (Lieberhausen)

Fax : 02354 / 77 89 760

Anfahrt

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